Leistung im Detail
Kaskogutachten
Bei einem Kaskoschaden dokumentiert das Gutachten Ursache, Umfang und Reparaturweg des Schadens. So entsteht eine technisch nachvollziehbare Grundlage für die weitere Bearbeitung.
Das ist enthalten
- Vollständige Aufnahme des Schadenbilds
- Technische Beschreibung des Reparaturwegs
- Kalkulation der erforderlichen Maßnahmen
Kurz gesagt
Bei einem Kaskoschaden schickt die Versicherung in der Regel ihren eigenen Gutachter. Wir schreiben das Gutachten im Interesse des Fahrzeughalters. Das Honorar zahlen Sie selbst, es lohnt sich aber, weil unsere Gutachten umfangreicher ausfallen. Wir sehen genauer hin und bauen bei Bedarf Bauteile ab.
Für wen
Wann Sie Kaskogutachten brauchen
- Sie rechnen über Ihre Kaskoversicherung ab und wollen den Schaden vollständig belegt haben
- Sie zweifeln, ob das Gutachten der Versicherung alle Schäden enthält
- Hagel, Wildunfall, Brand oder Diebstahl
- Marderbiss, Vandalismus oder ein Schaden auf dem Parkplatz oder in der Waschanlage
Ablauf
So läuft es ab
- 01
Termin und Besichtigung
In der Regel sind wir in 20 bis 30 Minuten bei Ihnen. Wir sehen uns das Fahrzeug genauer an als üblich. Bei einem Frontschaden oder Heckschaden bauen wir unter anderem den Stoßfänger ab, damit alle Beschädigungen aufgenommen werden.
- 02
Gutachten im Interesse des Fahrzeughalters
Wir kalkulieren den Schaden vollständig und nachvollziehbar. Wie das Gutachten aufgebaut ist, steht auf der Seite Unfallgutachten. Unser Ziel: Das fertige Gutachten liegt innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung vor, bei größerem Aufwand innerhalb von zwei Tagen.
Kosten
Wer zahlt bei Kasko?
Das Honorar tragen Sie
Anders als nach einem unverschuldeten Unfall zahlt bei einem Kaskoschaden nicht die gegnerische Versicherung das Honorar, sondern Sie. Das Gutachten lohnt sich trotzdem, weil es vom Umfang her höher ausfällt als das Gutachten, das die Versicherung selbst in Auftrag gibt.
Der Gutachter der Versicherung und wir im Vergleich
| Merkmal | Gutachter der Versicherung | Unser Gutachten |
|---|---|---|
| Interesse | Kalkuliert im Interesse der Versicherung | Schreibt im Interesse des Fahrzeughalters |
| Besichtigung | Nach Auftrag der Versicherung | Wir nehmen uns Zeit und bauen bei Bedarf Bauteile ab |
| Honorar | Zahlt die Versicherung | Zahlen Sie selbst |
| Umfang des Gutachtens | Geringer | Höher |
Fachbegriffe
Kurz erklärt
- Wildschadenbescheinigung
- Nach einem Wildunfall verlangt die Teilkasko eine Bescheinigung, dass ein Tier angefahren wurde. Ausgestellt wird sie etwa vom zuständigen Förster. Beantragen müssen Sie sie selbst. Wir sagen Ihnen, wie es geht, und übernehmen den technischen Teil.
- Kaskoschaden
- Ein Schaden, den Sie mit Ihrer eigenen Kaskoversicherung abwickeln, etwa nach einem selbst verursachten Unfall. Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist hier nicht beteiligt.
TÜV RheinlandzertifiziertID 0000023687Verantwortlich für diesen Inhalt
B.Sc. Anil Ay
Sachverständiger für Kfz-Schäden und Bewertung, TÜV Rheinland zertifiziert
Seit 2016 selbstständiger Kfz-Sachverständiger in Berlin, über 3.000 Gutachten. Studium des Maschinenbaus mit Bachelorabschluss, Ausbildung bei TÜV Rheinland und danach ein Jahr Kalkulation im Partnerprogramm von TÜV Rheinland.
Die Angaben auf dieser Seite beruhen auf Gutachten und Fällen aus unserer täglichen Arbeit in Berlin. Das Zertifikat mit der Nummer 0000023687 ist unbefristet gültig und bei Certipedia öffentlich einsehbar.
Einsatzgebiete
In ganz Berlin im Einsatz
Wir sind in allen zwölf Berliner Bezirken für Sie unterwegs. Wählen Sie Ihren Bezirk für Informationen zu Ihrer Gegend.
Häufige Fragen
Wer zahlt das Kaskogutachten?
Viele Kasko-Tarife übernehmen die Gutachterkosten anteilig oder vollständig. Wir prüfen das vorab.
Wann brauche ich ein eigenes Gutachten?
Der Versicherer schickt einen eigenen Sachverständigen. Ein unabhängiges Gegen-Gutachten schützt Ihre finanziellen Interessen.
Gilt das auch bei Wildschaden?
Ja. Wir dokumentieren Wildschäden inklusive Tierkontakt-Spuren für die Teilkasko-Regulierung.
Was, wenn die Kasko ablehnt?
Wir unterstützen Sie mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Welche Kaskoschäden begutachten Sie?
Alle: Hagel, Wildunfall, Brand, Diebstahl, Marderbiss, Vandalismus und Schäden ohne Unfallgegner, etwa auf dem Parkplatz oder in der Waschanlage.
Wer zahlt das Gutachten bei einem Kaskoschaden?
Sie zahlen das Honorar selbst. Der Vorteil: Wir schreiben das Gutachten im Interesse des Fahrzeughalters und nehmen alle Beschädigungen genau auf, auch durch Ausbau von Bauteilen.
Warum nicht den Gutachter der Versicherung nehmen?
Der Gutachter der Kaskoversicherung kalkuliert im Interesse der Versicherung. Unser Gutachten fällt in der Regel umfangreicher aus, weil wir mehr Zeit auf die Besichtigung verwenden.

