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KFZ-Sachverständiger AY
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Leistung im Detail

Unfallgutachten

Nach einem unverschuldeten Unfall sichern wir Ihre Ansprüche. Unabhängig, präzise und professionell durch zertifizierte Ingenieure.

Das ist enthalten

  • Direktregulierung: wir regulieren direkt mit der Versicherung.
  • Beweissicherung: vollständige Dokumentation für Ihren Rechtsbeistand.
  • Minderwert: maximale Entschädigung durch präzise Bewertung.

Kurz gesagt

Ein Unfallgutachten hält fest, was an Ihrem Fahrzeug beschädigt ist, was die Reparatur kostet und welche weiteren Ansprüche Sie haben. Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt die Versicherung des Verursachers das Gutachten. Wir kommen zu Ihnen, in der Regel in 20 bis 30 Minuten, und schreiben ein Gutachten, das Ihre Ansprüche belegt.

Unfallfahrzeug mit Frontschaden vor der Begutachtung

Für wen

Wann Sie Unfallgutachten brauchen

  • Sie waren unverschuldet in einen Unfall verwickelt und wollen Ihren Schaden belegen
  • Wertminderung und Nutzungsausfall sollen geltend gemacht werden
  • Ihr Fahrzeug hatte schon Vorschäden, und Sie fürchten, dass die Versicherung deshalb nicht zahlt
  • Die Versicherung hat Ihr Gutachten gekürzt und Sie brauchen eine Stellungnahme

Ablauf

So läuft es ab

  1. 01

    Anruf oder Nachricht

    Sie rufen an oder schreiben uns bei WhatsApp. Wir klären kurz, was passiert ist, und vereinbaren kurzfristig einen Termin. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, an Ihren Arbeitsplatz, zur Unfallstelle oder in die Werkstatt, in der das Fahrzeug steht.

  2. 02

    Besichtigung vor Ort

    In der Regel sind wir in 20 bis 30 Minuten bei Ihnen. Bei einem kleineren Schaden dauert der Termin etwa 15 Minuten, bei größeren Schäden bis zu einer Stunde. Ist zum Beispiel die Front stark beschädigt, bauen wir Bauteile aus, damit der Schaden vollständig sichtbar wird. Das kann mehrere Stunden dauern. Danach bauen wir alles wieder zusammen, und Sie können Ihr Fahrzeug normal weiterfahren.

  3. 03

    Messen und fotografieren

    Wir messen die Lackdicke der einzelnen Bauteile, lesen bei Bedarf den Fehlerspeicher aus und prüfen die Reifen mit dem Profiltiefenmesser. Bei einem kleineren Schaden entstehen 30 bis 40 Fotos, bei einem großen Schaden 100 bis 200. Am Anfang stehen immer dieselben Bilder: die vier Fahrzeugecken diagonal, der Kilometerstand und die Fahrgestellnummer. Danach folgen eine Gesamtübersicht des Schadens und jedes beschädigte Bauteil einzeln.

  4. 04

    Das Gutachten

    Wir kalkulieren die Reparatur und ermitteln Wiederbeschaffungswert, Wertminderung und Nutzungsausfall, bei Bedarf auch den Restwert. Vorschäden und Altschäden stellen wir getrennt dar, in Text und Bild. Unser Ziel: Das fertige Gutachten liegt innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung vor, bei größerem Aufwand innerhalb von zwei Tagen.

  5. 05

    Regulierung mit oder ohne Anwalt

    Wenn Sie möchten, übergeben wir den Vorgang an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk. Er macht Ihre Ansprüche bei der Versicherung geltend, Sie müssen sich um nichts kümmern. Wie lange die Zahlung dauert, hängt von der Versicherung ab. Mit Anwalt geht es in der Regel schneller, weil er der Versicherung Fristen setzt.

Die ersten 24 Stunden

Was Sie direkt nach dem Unfall tun sollten

  1. 01

    Polizei rufen

    Rufen Sie die Polizei, auch wenn der Unfallgegner vorschlägt, die Sache unter sich zu klären. Wir erleben immer wieder, dass Geschädigte sonst auf ihrem Schaden sitzen bleiben, weil der Verursacher den Unfall später nicht meldet.

  2. 02

    Beweise sichern, wenn die Polizei nicht kommt

    Fotografieren Sie beide Fahrzeuge und die Unfallstelle. Lassen Sie sich vom Unfallgegner schriftlich bestätigen, dass er den Unfall verursacht hat.

  3. 03

    Den Gutachter selbst beauftragen

    Als Geschädigter wählen Sie Ihren Sachverständigen frei. Rufen Sie uns an, wir nehmen den Schaden vollständig auf.

Häufige Fehler

Drei Fehler, die Geschädigte Geld kosten

  • Auf den Anruf der gegnerischen Versicherung eingehen

    Die Versicherung des Verursachers meldet sich oft schnell und bietet an, den Schaden selbst begutachten zu lassen. Dann wird der Schaden häufig nur oberflächlich aufgenommen. Ihnen entgeht dadurch Geld.

  • Auf eine Freigabe der Versicherung warten

    Viele warten, bis die Versicherung ein Gutachten erlaubt. Das müssen Sie nicht. Nach einem unverschuldeten Unfall beauftragen Sie Ihren Sachverständigen selbst.

  • Den falschen Gutachter wählen

    Ein Gutachter im Auftrag der Versicherung kalkuliert in deren Interesse. Ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet für Sie.

Service

Was wir außerdem für Sie organisieren

  • Anwalt

    Unsere Kooperationsanwälte für Verkehrsrecht setzen Ihre Ansprüche bis zur Regulierung durch.

  • Werkstatt

    Partnerwerkstätten reparieren Ihr Fahrzeug in guter Qualität.

  • Mobilität

    Wir helfen Ihnen, nach dem Unfall mobil zu bleiben.

  • Abschleppen

    Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, schleppen unsere Partnerabschleppdienste es ab.

Kosten

Wer zahlt das Gutachten?

Nach einem unverschuldeten Unfall

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt den Schaden an Ihrem Fahrzeug und das Honorar des Sachverständigen. Auftraggeber sind zwar Sie, die Rechnung trägt aber die gegnerische Versicherung. Für Sie entstehen keine Kosten. Sie haben das Recht, den Sachverständigen frei zu wählen, die Versicherung darf Ihnen keinen vorschreiben.

Bei einem Kaskoschaden

Bei einem Schaden, den Sie über Ihre Kaskoversicherung abwickeln, zahlen Sie das Honorar selbst. Warum sich das trotzdem lohnen kann, steht auf der Seite Kaskogutachten.

Was in einem Gutachten steht

Ein Gutachten umfasst je nach Schaden mehrere Dutzend Seiten. In unseren Gutachten aus dem Sommer 2026 reichte der Umfang von 24 bis 43 Seiten. Das steht darin:

PositionWas dahintersteckt
ReparaturkostenKalkulation aller Arbeiten und Teile, netto und brutto
WiederbeschaffungswertWas ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem regionalen Markt kostet
RestwertWas das beschädigte Fahrzeug noch bringt, wenn es nicht repariert wird
WertminderungDer Betrag, um den das Fahrzeug nach der Reparatur weniger wert ist
ReparaturdauerAngegeben in Arbeitstagen
NutzungsausfallFahrzeuggruppe und Tagessatz für die Dauer der Reparatur
Vor- und AltschädenGetrennt dargestellt, mit Text und Bildern
FotodokumentationJedes beschädigte Bauteil mit Detailbildern
BeurteilungReparaturwürdig oder Totalschaden, mit dem Anteil der Reparaturkosten am Wiederbeschaffungswert

Nutzungsausfall pro Tag, Beispiele aus unseren Gutachten

Der Anspruch richtet sich nach der Fahrzeuggruppe. Welche Gruppe gilt und wie hoch der Tagessatz ist, steht im Gutachten. Beispiele aus dem Sommer 2026:

FahrzeugGruppeTagessatz
Renault Twingo, Baujahr 2020C29 Euro
Opel Omega, Baujahr 1999D38 Euro
Mercedes A-Klasse, Baujahr 2019G59 Euro
Mercedes Sprinter, Baujahr 2021G59 Euro
BMW X5, Baujahr 2023K119 Euro

Fachbegriffe

Kurz erklärt

Wiederbeschaffungswert
Der Betrag, den Sie aufwenden müssen, um auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt ein gleichwertiges Fahrzeug zu bekommen. Wir ermitteln ihn zuerst über die Systeme DAT und Schwacke und vergleichen ihn dann mit dem tatsächlichen Markt auf mobile.de und AutoScout. Mehr dazu auf der Seite Wertgutachten.
Restwert
Der Wert, den das beschädigte Fahrzeug noch hat, wenn es verkauft wird. In der Regel holen wir drei Angebote von regionalen Händlern ein. Mehr dazu unter Restwertermittlung.
Merkantile Wertminderung
Auch ein sauber repariertes Fahrzeug lässt sich später nur mit einem Abschlag verkaufen, weil es als Unfallwagen gilt. Diesen Abschlag setzen wir so an, wie ihn der reale Markt widerspiegelt. Als grobe Faustregel liegt die Wertminderung bei 10 bis 20 Prozent der Reparaturkosten, bei seltenen Fahrzeugen auch darüber, bis etwa 25 Prozent. Bei einem Totalschaden und bei Fahrzeugen, die schon sehr viele Unfälle hatten, setzen wir keine Wertminderung an.
Vorschaden und Altschaden
Ein Vorschaden ist ein früherer Schaden, der repariert wurde und von außen kaum noch zu sehen ist. Wir erkennen ihn an den Lackwerten. Ein Altschaden ist ein Schaden, der noch am Fahrzeug zu sehen ist, zum Beispiel Kratzer oder Dellen. Beides stellen wir im Gutachten getrennt dar, damit die Versicherung wenig Angriffspunkte hat.
Nutzungsausfall
Für die Dauer der Reparatur oder der Ersatzbeschaffung steht Ihnen eine Entschädigung zu, wenn Sie das Fahrzeug nicht nutzen können. Die Höhe richtet sich nach einer Tabelle, in der jedes Fahrzeug einer Gruppe zugeordnet ist. Alternativ kommt ein Mietwagen in Frage, auch dafür gibt es eine Tabelle.

Aus der Praxis

Fälle aus unserer Arbeit

Namen, Kennzeichen und Adressen lassen wir weg. Fahrzeug und Beträge stammen aus unseren Gutachten.

Steinschläge durch einen Rettungshubschrauber

Auf einem Berliner Betriebsgelände landete ein Rettungshubschrauber, um einen verletzten Mitarbeiter ins Krankenhaus zu bringen. Die Rotoren wirbelten Steine auf und beschädigten die parkenden Autos der Belegschaft. Den Sammelauftrag bekamen wir über Empfehlungen von Kunden, die uns aus eigenen Schäden kannten. Wir haben alle Fahrzeuge begutachtet und die Gutachten an die Haftpflichtversicherung des Hubschraubers geschickt. Alle Schäden wurden vollständig bezahlt, das Geld war in kurzer Zeit bei den Geschädigten.

Fahrzeuge
rund ein Dutzend
Auftrag
Sammelauftrag über Empfehlung
Zahlung
Haftpflicht des Hubschraubers
Ergebnis
alle Schäden bezahlt

Transporter nach Frontschaden, mit Anwalt

Ein Kunde kam auf Empfehlung zu uns. Sein Mercedes Sprinter, Baujahr 2021, hatte vorne rechts einen erheblichen Schaden: Motorhaube, Scheinwerfer, Stoßfänger, Kotflügel, AdBlue-Behälter, Quer- und Längsträger und das Radhaus. Wir haben die Bauteile in der Werkstatt ausgebaut, um den Schaden vollständig zu zeigen, alles wieder zusammengebaut und das Fahrzeug übergeben. Der Kunde konnte weiterfahren. Die Ansprüche machte ein Fachanwalt aus unserem Netzwerk geltend. Der Kunde musste außer dem Besichtigungstermin nichts tun. Die Zahlung kam nach vier bis sechs Wochen.

Reparaturkosten netto
14.431,99 Euro
Wiederbeschaffungswert
30.000 Euro
Wertminderung
1.400 Euro
Reparaturdauer
7 bis 8 Arbeitstage
Nutzungsausfall
59 Euro pro Tag

Wenn die Versicherung kürzt: Stellungnahme zu einem Prüfbericht

Bei einem hochwertigen Sportwagen mit Hybridantrieb hatte der Versicherer in seinem Prüfbericht sieben Reparaturpositionen gekürzt und außerdem Wertminderung und Wiederbeschaffungswert angegriffen. Unsere Stellungnahme hat jede Position einzeln technisch begründet. Zum Beispiel: Wenn eine Achse so stark verformt ist, dass das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit war, überträgt sich die Kraft über die Verbindungsteile bis zum Hilfsrahmen, auch wenn sich das nicht fotografieren lässt. Eine Bremsscheibe aus Carbon-Keramik reagiert empfindlich auf stumpfe Einschläge, und ein Schaden ist dort von außen nicht immer sichtbar. Bei den Werten haben wir dargelegt, warum eine reine Berechnung über ein System den tatsächlichen Marktpreis dieses Fahrzeugs nicht trifft.

Gekürzte Reparaturpositionen
7
Wiederbeschaffungswert im Gutachten
152.000 Euro
Wertminderung im Gutachten
15.000 Euro
TÜV Rheinland Prüfsiegel, Zertifikat 0000023687TÜV RheinlandzertifiziertID 0000023687

Verantwortlich für diesen Inhalt

B.Sc. Anil Ay

Sachverständiger für Kfz-Schäden und Bewertung, TÜV Rheinland zertifiziert

Seit 2016 selbstständiger Kfz-Sachverständiger in Berlin, über 3.000 Gutachten. Studium des Maschinenbaus mit Bachelorabschluss, Ausbildung bei TÜV Rheinland und danach ein Jahr Kalkulation im Partnerprogramm von TÜV Rheinland.

Die Angaben auf dieser Seite beruhen auf Gutachten und Fällen aus unserer täglichen Arbeit in Berlin. Das Zertifikat mit der Nummer 0000023687 ist unbefristet gültig und bei Certipedia öffentlich einsehbar.

5,0 Sterne bei Google, 65 Bewertungen

Einsatzgebiete

In ganz Berlin im Einsatz

Wir sind in allen zwölf Berliner Bezirken für Sie unterwegs. Wählen Sie Ihren Bezirk für Informationen zu Ihrer Gegend.

Häufige Fragen

Wer bezahlt das Gutachten nach einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die vollständigen Gutachterkosten. Für Sie als Geschädigten entstehen keine Kosten.

Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag schätzt nur die Reparaturkosten. Ein vollständiges Unfallgutachten umfasst zusätzlich Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungsausfall und Mietwagenkosten – und ist gerichtsverwertbar.

Muss ich das Fahrzeug in eine Werkstatt bringen?

Nein. Wir kommen zu Ihnen – nach Hause, zum Arbeitsplatz oder direkt zur Unfallstelle.

Die gegnerische Versicherung hat angerufen und will einen eigenen Gutachter schicken. Was tun?

Sie müssen das nicht annehmen. Als Geschädigter wählen Sie Ihren Sachverständigen selbst. Rufen Sie uns an, bevor Sie zusagen.

Muss ich warten, bis die Versicherung ein Gutachten freigibt?

Nein. Nach einem unverschuldeten Unfall beauftragen Sie den Gutachter selbst. Eine Freigabe der Versicherung brauchen Sie nicht.

Begutachten Sie auch Elektroautos?

Ja. Unfallschäden an Elektroautos begutachten wir wie an jedem anderen Fahrzeug, von Tesla bis zu allen anderen Herstellern. Ist die Batterie beschädigt, stimmen wir uns mit dem Hersteller ab. Gutachten zum Zustand der Batterie erstellen wir nicht.

Was ist bei einem Taxi anders?

Viele Taxis sind foliert und haben Sonderausstattung, die den Wert erhöht. Beim Ausfall gilt nicht die übliche Nutzungsausfalltabelle. Angesetzt wird der Verdienstausfall auf Grundlage des Umsatzes. Das wissen viele Gutachter nicht.

Muss ich den Gutachter der Versicherung nehmen?

Nein. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Die Versicherung darf Ihnen keinen vorschreiben.

Brauche ich nach dem Unfall einen Anwalt?

Sie müssen keinen Anwalt beauftragen. Mit Anwalt läuft die Regulierung nach unserer Erfahrung meist schneller, weil er der Versicherung Fristen setzt. Viele Kunden entscheiden sich dafür, weil sie sich nicht selbst um den Schriftverkehr kümmern wollen. Wir arbeiten mit Fachanwälten für Verkehrsrecht in ganz Berlin zusammen.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug Vorschäden hat?

Auch Fahrzeuge mit Vorschäden und Altschäden begutachten wir. Wir messen die Lackdicke der Bauteile, stellen Vorschäden und Altschäden in Text und Bild getrennt dar und dokumentieren den neuen Schaden so, dass er für sich belegt ist. So können Sie Ihre Ansprüche für den neuen Schaden geltend machen.

Wie hoch ist die Wertminderung?

Als grobe Faustregel 10 bis 20 Prozent der Reparaturkosten, bei seltenen Fahrzeugen bis etwa 25 Prozent. Entscheidend sind Alter, Laufleistung und Schadenhöhe. Bei einem Totalschaden und bei Fahrzeugen mit sehr vielen früheren Unfällen setzen wir keine Wertminderung an.

Wie lange dauert es, bis die Versicherung zahlt?

Das hängt von der Versicherung ab. In einem unserer Fälle aus dem Sommer 2026 lagen zwischen dem Unfall im Juli und der Zahlung im August vier bis sechs Wochen. Mit Anwalt geht es in der Regel schneller.

Wie schnell ist das Gutachten fertig?

Unser Ziel: Das fertige Gutachten liegt innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung vor, bei größerem Aufwand innerhalb von zwei Tagen.

Was tun, wenn die Versicherung das Gutachten kürzt?

Dann nehmen wir schriftlich Stellung und begründen jede gekürzte Position technisch, auch werkstofftechnisch. Danach folgt meistens eine Nachregulierung.

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