Wer bezahlt das Gutachten nach einem Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die vollständigen Gutachterkosten. Für Sie als Geschädigten entstehen keine Kosten.
Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag schätzt nur die Reparaturkosten. Ein vollständiges Unfallgutachten umfasst zusätzlich Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungsausfall und Mietwagenkosten – und ist gerichtsverwertbar.
Muss ich das Fahrzeug in eine Werkstatt bringen?
Nein. Wir kommen zu Ihnen – nach Hause, zum Arbeitsplatz oder direkt zur Unfallstelle.
Die gegnerische Versicherung hat angerufen und will einen eigenen Gutachter schicken. Was tun?
Sie müssen das nicht annehmen. Als Geschädigter wählen Sie Ihren Sachverständigen selbst. Rufen Sie uns an, bevor Sie zusagen.
Muss ich warten, bis die Versicherung ein Gutachten freigibt?
Nein. Nach einem unverschuldeten Unfall beauftragen Sie den Gutachter selbst. Eine Freigabe der Versicherung brauchen Sie nicht.
Begutachten Sie auch Elektroautos?
Ja. Unfallschäden an Elektroautos begutachten wir wie an jedem anderen Fahrzeug, von Tesla bis zu allen anderen Herstellern. Ist die Batterie beschädigt, stimmen wir uns mit dem Hersteller ab. Gutachten zum Zustand der Batterie erstellen wir nicht.
Was ist bei einem Taxi anders?
Viele Taxis sind foliert und haben Sonderausstattung, die den Wert erhöht. Beim Ausfall gilt nicht die übliche Nutzungsausfalltabelle. Angesetzt wird der Verdienstausfall auf Grundlage des Umsatzes. Das wissen viele Gutachter nicht.
Muss ich den Gutachter der Versicherung nehmen?
Nein. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Die Versicherung darf Ihnen keinen vorschreiben.
Brauche ich nach dem Unfall einen Anwalt?
Sie müssen keinen Anwalt beauftragen. Mit Anwalt läuft die Regulierung nach unserer Erfahrung meist schneller, weil er der Versicherung Fristen setzt. Viele Kunden entscheiden sich dafür, weil sie sich nicht selbst um den Schriftverkehr kümmern wollen. Wir arbeiten mit Fachanwälten für Verkehrsrecht in ganz Berlin zusammen.
Was passiert, wenn mein Fahrzeug Vorschäden hat?
Auch Fahrzeuge mit Vorschäden und Altschäden begutachten wir. Wir messen die Lackdicke der Bauteile, stellen Vorschäden und Altschäden in Text und Bild getrennt dar und dokumentieren den neuen Schaden so, dass er für sich belegt ist. So können Sie Ihre Ansprüche für den neuen Schaden geltend machen.
Wie hoch ist die Wertminderung?
Als grobe Faustregel 10 bis 20 Prozent der Reparaturkosten, bei seltenen Fahrzeugen bis etwa 25 Prozent. Entscheidend sind Alter, Laufleistung und Schadenhöhe. Bei einem Totalschaden und bei Fahrzeugen mit sehr vielen früheren Unfällen setzen wir keine Wertminderung an.
Wie lange dauert es, bis die Versicherung zahlt?
Das hängt von der Versicherung ab. In einem unserer Fälle aus dem Sommer 2026 lagen zwischen dem Unfall im Juli und der Zahlung im August vier bis sechs Wochen. Mit Anwalt geht es in der Regel schneller.
Wie schnell ist das Gutachten fertig?
Unser Ziel: Das fertige Gutachten liegt innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung vor, bei größerem Aufwand innerhalb von zwei Tagen.
Was tun, wenn die Versicherung das Gutachten kürzt?
Dann nehmen wir schriftlich Stellung und begründen jede gekürzte Position technisch, auch werkstofftechnisch. Danach folgt meistens eine Nachregulierung.