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KFZ-Sachverständiger AY
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Leistung im Detail

Totalschaden

Wenn sich eine Reparatur nicht mehr lohnt, zählt jede Zahl: Wir ermitteln Wiederbeschaffungswert und Restwert und ordnen ein, welcher Weg für Sie der bessere ist.

Das ist enthalten

  • Wiederbeschaffungswert nachvollziehbar ermittelt
  • Restwert über seriöse Angebote belegt
  • Einordnung zur 130 %-Regel für Ihre Entscheidung

Kurz gesagt

Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur mehr kostet, als das Fahrzeug wert ist. Wir ermitteln Wiederbeschaffungswert und Restwert, prüfen, ob eine Reparatur trotzdem in Frage kommt, und zeigen Ihnen, was Ihnen zusteht. Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten.

Stark beschädigtes Fahrzeug nach einem Unfall

Für wen

Wann Sie Totalschaden brauchen

  • Der Schaden ist so hoch, dass sich die Reparatur kaum noch lohnt
  • Sie wollen wissen, ob Sie Ihr Fahrzeug trotz hoher Kosten reparieren lassen können
  • Sie brauchen Wiederbeschaffungswert und Restwert für die Abrechnung

Ablauf

So läuft es ab

  1. 01

    Besichtigung und Kalkulation

    In der Regel sind wir in 20 bis 30 Minuten bei Ihnen. Wir nehmen den Schaden auf, messen und fotografieren wie bei jedem Unfallgutachten und kalkulieren die Reparaturkosten. Wie das im Einzelnen abläuft, steht auf der Seite Unfallgutachten.

  2. 02

    Wiederbeschaffungswert

    Wir ermitteln zuerst über DAT und Schwacke einen Ansatz und vergleichen ihn dann mit dem tatsächlichen Markt auf mobile.de und AutoScout, mit möglichst genauen Einstellungen für Ihr Fahrzeug. Das Ergebnis liegt oft über dem Systemwert.

  3. 03

    Restwert

    In der Regel holen wir drei Angebote von regionalen Händlern ein. Zeigt der regionale Markt kein Interesse an einem stark beschädigten Fahrzeug, nutzen wir Restwertbörsen. Mehr dazu unter Restwertermittlung.

  4. 04

    Beurteilung

    Das Gutachten sagt klar, ob das Fahrzeug reparaturwürdig ist oder ein Totalschaden vorliegt, und nennt den Anteil der Reparaturkosten am Wiederbeschaffungswert. Bei einem Totalschaden steht auch die Wiederbeschaffungsdauer darin, in unseren Gutachten etwa 14 Kalendertage.

Kosten

Die drei Grenzen: 60, 100 und 130 Prozent

Ab etwa 60 Prozent

Erreichen die Reparaturkosten etwa 60 Prozent des Wiederbeschaffungswertes, prüfen wir die Wirtschaftlichkeit. Das Fahrzeug lässt sich noch reparieren, aber es muss sich rechnen.

Bei 100 Prozent

Kostet die Reparatur so viel, wie das Fahrzeug wert ist, spricht man von einem Totalschaden. Eine Reparatur lohnt sich dann grundsätzlich nicht mehr, es sei denn, Sie haben ein besonderes Interesse daran, genau dieses Fahrzeug zu behalten.

Bis 130 Prozent

Dieses Interesse nennt man Integritätsinteresse, und die 130-Prozent-Regel beschreibt den Fall. Ein Beispiel: Ihr Fahrzeug ist 10.000 Euro wert, die Reparatur kostet 13.000 Euro. Der Schaden liegt dann bei 130 Prozent des Wertes. Die Versicherung zahlt auch die 3.000 Euro, die über dem Fahrzeugwert liegen, an die Werkstatt, wenn das Fahrzeug fachgerecht und vollständig repariert wird.

Liegt Ihr Schaden in der Nähe dieser Grenzen? Rufen Sie uns an. Wir sehen uns das Fahrzeug an und sagen Ihnen, ob sich die Reparatur rechnet oder ob ein Totalschaden abgerechnet wird.

Nutzungsausfall pro Tag, Beispiele aus unseren Gutachten

Der Anspruch richtet sich nach der Fahrzeuggruppe. Welche Gruppe gilt und wie hoch der Tagessatz ist, steht im Gutachten. Beispiele aus dem Sommer 2026:

FahrzeugGruppeTagessatz
Renault Twingo, Baujahr 2020C29 Euro
Opel Omega, Baujahr 1999D38 Euro
Mercedes A-Klasse, Baujahr 2019G59 Euro
Mercedes Sprinter, Baujahr 2021G59 Euro
BMW X5, Baujahr 2023K119 Euro

Fachbegriffe

Kurz erklärt

Wirtschaftlicher Totalschaden
Das Fahrzeug ließe sich technisch reparieren, aber die Reparatur kostet mehr, als es wert ist. Die Wirtschaftlichkeit entscheidet, nicht die Machbarkeit.
Integritätsinteresse
Der Wunsch, genau das eigene Fahrzeug zu behalten, zum Beispiel wegen einer emotionalen Bindung. Er ist die Voraussetzung für die Reparatur oberhalb des Fahrzeugwertes.
Wiederbeschaffungsdauer
Die Zeit, die man braucht, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu bekommen. In unseren Totalschaden-Gutachten setzen wir etwa 14 Kalendertage an. In dieser Zeit steht Ihnen Nutzungsausfall oder ein Mietwagen zu.
Restwert
Der Betrag, den das beschädigte Fahrzeug noch bringt, wenn es verkauft wird. Er wird bei der Abrechnung berücksichtigt.

Aus der Praxis

Ein Fall aus unserer Arbeit

Namen, Kennzeichen und Adressen lassen wir weg. Fahrzeug und Beträge stammen aus unseren Gutachten.

Reparaturwürdig bei 76,7 Prozent

Ein Opel Omega aus dem Jahr 1999 mit 153.000 Kilometern hatte einen Schaden, dessen Reparatur 76,7 Prozent des Wiederbeschaffungswertes kostete. Das liegt über der Grenze, ab der wir die Wirtschaftlichkeit prüfen, und unter 100 Prozent. Das Ergebnis im Gutachten: reparaturwürdig. Eine Wertminderung setzen wir hier nicht an, wegen Alter, Laufleistung und Schadenumfang.

Reparaturkosten netto
2.514,38 Euro
Wiederbeschaffungswert
3.900 Euro
Restwert
800 Euro
TÜV Rheinland Prüfsiegel, Zertifikat 0000023687TÜV RheinlandzertifiziertID 0000023687

Verantwortlich für diesen Inhalt

B.Sc. Anil Ay

Sachverständiger für Kfz-Schäden und Bewertung, TÜV Rheinland zertifiziert

Seit 2016 selbstständiger Kfz-Sachverständiger in Berlin, über 3.000 Gutachten. Studium des Maschinenbaus mit Bachelorabschluss, Ausbildung bei TÜV Rheinland und danach ein Jahr Kalkulation im Partnerprogramm von TÜV Rheinland.

Die Angaben auf dieser Seite beruhen auf Gutachten und Fällen aus unserer täglichen Arbeit in Berlin. Das Zertifikat mit der Nummer 0000023687 ist unbefristet gültig und bei Certipedia öffentlich einsehbar.

5,0 Sterne bei Google, 65 Bewertungen

Einsatzgebiete

In ganz Berlin im Einsatz

Wir sind in allen zwölf Berliner Bezirken für Sie unterwegs. Wählen Sie Ihren Bezirk für Informationen zu Ihrer Gegend.

Häufige Fragen

Was ist die 130 %-Regel?

Sie dürfen Ihr Fahrzeug auch reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 % übersteigen – unter bestimmten Voraussetzungen.

Wer bestimmt den Restwert meines Fahrzeugs?

Der Sachverständige im Gutachten – auf Basis lokalem Markt. Versicherungs-Angebote sind oft zu niedrig.

Kann ich nach Totalschaden Nutzungsausfall bekommen?

Ja – für den Zeitraum bis zur fiktiven Wiederbeschaffung (ca. 14 Tage).

Wirtschaftlicher vs. technischer Totalschaden?

Wirtschaftlich: Reparatur teurer als Wiederbeschaffung. Technisch: Reparatur gar nicht mehr fachgerecht möglich.

Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Das Fahrzeug lässt sich noch reparieren, aber die Reparatur kostet mehr, als es wert ist. Als Faustregel prüfen wir die Wirtschaftlichkeit, sobald die Reparaturkosten etwa 60 Prozent des Wiederbeschaffungswertes erreichen.

Was bedeutet die 130-Prozent-Regel?

Wer sein Fahrzeug unbedingt behalten möchte, kann es auch dann reparieren lassen, wenn der Schaden über dem Fahrzeugwert liegt, bis zu 130 Prozent. Die Versicherung zahlt dann auch den Teil über dem Fahrzeugwert, wenn die Reparatur fachgerecht und vollständig erfolgt.

Wie lange dauert die Wiederbeschaffung?

In unseren Gutachten setzen wir bei einem Totalschaden etwa 14 Kalendertage an. Die Zeit zählt einschließlich der Wochenenden und Feiertage.

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